Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aktualisiert: 12. Januar 2014

  1. Geltung

    1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der SlidesLive GmbH durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
    2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der SlidesLive GmbH durch den Kunden und mit einer Auftragsbestätigung durch SlidesLive GmbH, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
    3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die SlidesLive GmbH diese schriftlich anerkennt.
    4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der SlidesLive GmbH, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
  2. Auftragsproduktionen

    1. Soweit die SlidesLive GmbH Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von der SlidesLive GmbH anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die SlidesLive GmbH nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
    2. Die SlidesLive GmbH ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
    3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die SlidesLive GmbH ausgewählt.
    4. Sind der SlidesLive GmbH innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
    5. Wird eine Produktion ohne genaue Angaben über das Aussehen (Kameraführung, Licht, Schnitt etc.) in Auftrag gegeben, übernimmt die SlidesLive GmbH die gesamte Umsetzung. In diesem Falle trägt der Auftraggeber die Risiken. Sollte das fertige Produkt dem Auftraggeber nicht gefallen, befreit ihn das nicht von seiner Zahlungspflicht der kompletten Rechnung.
    6. Videocopter (Drohnen) für Luftaufnahmen / Flugaufnahmen können bei Regen, Schnee oder stärkerem Wind nicht fliegen. Die SlidesLive GmbH bietet in diesem Fall einen kostenlosen Ersatztermin an.
  3. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

    1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensphase oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
    2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der SlidesLive GmbH gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
    3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
    4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der SlidesLive GmbH, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
    5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
    6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
  4. Nutzungsrechte

    1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Objektes.
    2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
    3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung desBildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in demMedium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus denUmständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, fürden das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügunggestellt worden ist.
    4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der SlidesLive GmbH.
    5. Veränderungen des Bildmaterials durch Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der SlidesLive GmbH und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt aufgenommen oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
    6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von der SlidesLive GmbH vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bildmaterial.
    7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der SlidesLive GmbH aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
  5. Haftung

    1. Die SlidesLive GmbH übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das filmische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
    2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
  6. Honorare

    1. Es gilt das vereinbarte Honorar.
    2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
    3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind, sofern nicht im Angebot gesondert inkludiert, nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
    4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Die SlidesLive GmbH ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
    5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
    6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
  7. Rückgabe des Bildmaterials

    1. Die SlidesLive GmbH haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der digitalen oder analogen Daten.
    2. Überlässt die SlidesLive GmbH auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, sind digitale Daten zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben.
    3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
  8. Vertragsstrafe, Schadensersatz, Ausfallhonorar/Stornierung

    1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der SlidesLive GmbH erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
    2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
    3. Eine detaillierte Aufstellung des Ausfallhonorars bzw. der Stornierungsgebühren ist in Anlage A aufgeführt.
  9. Allgemeines

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
    2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
    4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

Anlage A

  • Arbeitszeiten

    In der Arbeitszeit ist An- und Abfahrt mit eingerechnet und beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 8 Stunden.

    Soweit nicht anders vereinbart, werden nach 8 Stunden Überstunden abgerechnet. Jede Überstunde wird mit 10% des vereinbarten Gesamtpreises berechnet.

  • Stornierungsgebühren / Ausfallhonorar

    Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Das zurückschicken (per Email, Post oder Fax) der Auftragsbestätigung/Angebots reicht aus, damit der Vertrag zustande kommt. Ob unterschrieben oder nicht. Bei Stornierungen des Auftrages durch den Auftraggeber ist folgende Stornierungsgebühren-Staffelung zu berücksichtigen:

    • Aufträge unter 450,00 € Auftragsvolumen:
      • Bis 6 Wochen vor Auftragsbeginn: kostenfrei 6 – 4 Wochen vor Auftragsbeginn: 20%*;
      • 4 – 2 Wochen vor Auftragsbeginn: 35%*;
      • 2 – 1 Wochen vor Auftragsbeginn: 50%*;
      • 1 Woche – 24h vor Auftragsbeginn: 85%*;
      • Bei Nichterscheinen / Nichtantritt ohne vorheriger Rücktrittserklärung 100 %* (abzüglich etwaiger nicht anfallender Spesen- und/oder Fahrtkosten).
    • Aufträge über 450,00 € Auftragsvolumen:
      • Bis 8 Wochen vor Auftragsbeginn: kostenfrei 8 – 6 Wochen vor Auftragsbeginn: 25%*;
      • 6 – 4 Wochen vor Auftragsbeginn: 40%*;
      • 4 – 3 Wochen vor Auftragsbeginn: 55%*;
      • 3 – 2 Wochen vor Auftragsbeginn: 65%*;
      • 2 – 1 Wochen vor Auftragsbeginn: 75%*;
      • 1 Woche – 24h vor Auftragsbeginn: 90%*;
      • Bei Nichterscheinen / Nichtantritt ohne vorheriger Rücktrittserklärung 100 %* (abzüglich etwaiger nicht anfallender Spesen- und/oder Fahrtkosten).

    *=prozentualer Anteil von der vereinbarten Gesamthöhe des Auftrags